In kurzen Worten von Ihrer Heilpraktikerin erklärt: GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker wurde 1985 erstellt und seitdem nicht mehr angepasst. Die darin genannten Gebühren sind Durschnittswerte, auf Basis einer damals durchgeführten Umfrage bei Heilpraktikern. Es stellt keine verbindliche Gebührenordnung dar, jedoch orientieren sich viele Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren an diesem unzeitgemäßen Gebührenkatalog. Das Honorar unterliegt der freien Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Heilpraktiker oder Ihrer Heilpraktikerin.